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Rechtsanwalt Manfred Hylla

Rechtsanwalt
Manfred Hylla


  • 1979 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Erlangen

  • 1986 Rechtsreferendariat beim OLG Nürnberg

  • 1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft




Manfred Hylla war nach seiner Zulassung am 28. März 1989 zunächst bis Ende 1990 und in den Jahren 1991 bis 1992 in eigener Kanzlei in Nürnberg tätig. Seit 1993 gehört er der Kanzlei Feder & Kollegen an. Er konzentriert seine anwaltliche Tätigkeit vor allem auf die Bereiche: 

  • Bau- und Immobilienrecht

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Vormundschafts- und Betreuungsrecht

  • Vereinsrecht

  • Urheberrecht

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften "Bau und Architektenrecht", "Familien- und Erbrecht" 
sowie "Verkehrsrecht" des Deutschen Anwalt Vereins.

 



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