Rechtsanwalt
Manfred Hylla
1979 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Erlangen
1986 Rechtsreferendariat beim OLG Nürnberg
1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Manfred Hylla war nach seiner Zulassung am 28. März 1989 zunächst bis Ende 1990 und in den Jahren 1991 bis 1992 in eigener Kanzlei in Nürnberg tätig. Seit 1993 gehört er der Kanzlei Feder & Kollegen an. Er konzentriert seine anwaltliche Tätigkeit vor allem auf die Bereiche:
Bau- und Immobilienrecht
Familienrecht
Erbrecht
Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Vereinsrecht
Urheberrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften "Bau und Architektenrecht", "Familien- und Erbrecht" |